Folge 4: Die Arbeit der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung

Shownotes

In dieser Podcast-Folge sprechen Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl und Thomas Ketzmerick vom Zentrum für Sozialforschung Halle über die Arbeit der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung. Hierfür haben sie sich Frau Annett Janßen, Schwerbehindertenvertretung bei der BARMER als Gesprächspartnerin eingeladen.

Informationen zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung

Umfassende Informationen gibt es bei der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/schwerbehindertenvertretung/

Aktuelle Gerichtsentscheidungen und weiterführende Literatur zur SBV

https://www.bund-verlag.de/sbv/sbv-arbeit/basiswissen/sbv-rechte

Fortbildungen für die SBV

Das ZSH bietet monatliche Online-Fortbildungen mit Themen aus dem Arbeitsbereich der SBV an. Sie sind Teil des Projekts ZIP – NaTAR und richten sich ausschließlich an SBV-Mitglieder. Um an den Fortbildungen teilzunehmen, ist es notwendig, sich in einen Mail-Verteiler einzutragen: Zur Anmeldemöglichkeit für den Mail-Verteiler des ZSH

Das Projekt ZIP – NaTAR

Diese Podcastfolge ist im Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR) der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Kooperationspartner entstanden – gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

Weitere Informationen über das Projekt ZIP – NaTAR

Transkript anzeigen

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts Recht auf Teilhabe, der Podcast rund um Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe. Mein Name ist Cathleen Rabe-Rosendahl und neben mir sitzt wieder...

THOMAS KETZMERICK. Wir sind Forschende am Zentrum für Sozialforschung Halle. Unser Thema heute ist die Arbeit der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung. Dafür haben wir uns ANETT JANßEN eingeladen. Frau Janßen ist örtliche Schwerbehindertenvertretung bei der Barmer, also der Krankenkasse. Hallo Frau Janßen.

ANETT JANßEN. Hallo zusammen.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Wir wollen ja heute über die Schwerbehindertenvertretung sprechen und wir wollen als erstes eine kurze Einführung geben. Was ist eigentlich eine Schwerbehindertenvertretung? Hier hilft ein Blick ins Gesetz und zwar in Paragraf 178 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IX. Dort steht, dass die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle fördert. Sie vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, im Gegensatz zu Betriebs- oder Personalräten ist es keine Kollektivvertretung, sondern eine Ein-Personen-Vertretung, weswegen die Schwerbehindertenvertretung auch Vertrauensperson genannt wird. Aber es gibt natürlich Stellvertretende, die Aufgaben wahrnehmen, wenn zum Beispiel eine Verhinderung der Vertrauensperson vorliegt. Wer wählt eigentlich die Schwerbehindertenvertretung? Sie wird gewählt von allen schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Und bevor wir zum Konkreten kommen und mit Frau Janßen über ihre konkreten Aufgaben sprechen, möchte ich noch einmal kurz die generellen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung oder auch abgekürzt SBV wiedergeben. Und zwar sagt das Gesetz, die SBV soll überwachen, dass der Arbeitgeber die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen beachtet und natürlich hier insbesondere die Verpflichtungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch IX ergeben, zum Beispiel die Beschäftigungspflicht. Und eine weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist der Abschluss von Inklusionsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Das ist ja jetzt relativ abstrakt, was ich genannt habe, Frau Janßen. Wir würden Sie gerne auffordern, uns zu erzählen, was sind Ihre konkreten Aufgaben eigentlich vor Ort als Schwerbehindertenvertretung? Womit haben Sie täglich zu tun und was füllt so Ihren Tag als Schwerbehindertenvertretung?

ANETT JANßEN. Ja, da würde ich gerne mal ein paar Beispiele nennen. Also, ich nehme regelmäßig an Bewerbungsgesprächen teil, wenn sich ein schwerbehinderter oder ein gleichgestellter Mensch bei uns beworben hat. Ich helfe und unterstütze bei Anträgen auf Schwerbehinderung und Gleichstellung. Manchmal wissen die Kolleginnen und Kollegen nicht, was sie reinbringen sollen in den Gleichstellungsantrag beziehungsweise auf Feststellung einer Schwerbehinderung und da unterstütze ich. Ich helfe und unterstütze bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen und schaue, wo ist das Handicap vorhanden und was könnte man da machen. Ich diene auch als Ansprechpartnerin bei Fragen und auch Beschwerden von erkrankten Kolleginnen und Kollegen, wenn sie innerhalb des Teams Schwierigkeiten haben, zum Beispiel wenn jemand psychisch erkrankt ist, um ein Verständnis miteinander zu bekommen. Und ich nehme regelmäßig an Personalratssitzungen teil, um zu sehen, was ist gerade im Unternehmen oder bei uns am Standort aktuell, wo können Betroffene eventuell beteiligt werden, und was gibt es noch, wenn Arbeitsbedingungen verändert werden. Also allgemeine Informationen. Was auch ganz wichtig ist, ich berate und unterstütze auch die Führungskräfte sowie die Personalvertretung bei allen Themen, die schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen betreffen. Und ich bin Bindeglied zu den Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Rehaeinrichtungen und so weiter, wenn es darum geht, Leistungen zu beantragen. Und ich bin sozusagen die Seele im Haus. Die Kolleginnen und Kollegen, die einen schon kennen und gerade die psychisch Erkrankten, die kommen oft auf mich zu und fragen mich um Rat, wie kann man was lösen?

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Das hört sich nach einer Menge Aufgaben an. Wie viele schwerbehinderte Menschen vertreten Sie eigentlich bei Ihnen in der Dienststelle?

ANETT JANßEN. Zurzeit betreue ich 34 Mitarbeitende bei uns.

THOMAS KETZMERICK. Wie hoch ist denn der zeitliche Aufwand für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung?

ANETT JANßEN. Also, der Aufwand ist schon sehr hoch, wenn man das Amt mit Leben füllen möchte. Der benötigte Zeitaufwand ist unterschiedlich. Ich schätze so 12 bis 14 Stunden die Woche, wenn ich jetzt von meinen 34 Kolleginnen und Kollegen ausgehe. Es ist auch oft davon abhängig, wen man mit welcher Erkrankung gerade betreut. Durch die Zunahme der psychischen Erkrankung nimmt auch hier der Zeitaufwand erheblich zu. Ich habe eine Freistellung, die aber in der Regel nicht ausreicht. Leider gibt es im Gesetz keine Teilfreistellung für die örtliche Schwerbehindertenvertretung. Hier würde ich mir eine Veränderung vom Gesetz wünschen.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Vielleicht zur Information für die Zuhörenden. Eine Freistellung gibt es erst ab 100 schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle. Das heißt, hier bei Frau Janßen mit 34 Menschen ist es laut Gesetz nicht vorgesehen, dass eine Freistellung existiert bzw. gegeben werden kann. Was aber natürlich vom Gesetz vorgegeben ist, dass sie ihre tägliche Arbeit im Rahmen ihres Arbeitsvertrages natürlich unterbrechen muss für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung, und hier auch keine grundsätzliche Freistellung in dem Sinne hat, also keine pauschale Freistellung, sondern eine Arbeitsbefreiung für die Aufgaben, die sie als Schwerbehindertenvertretung wahrnimmt, natürlich bekommen muss. Denn es wäre ja sonst eine Zusatzbelastung im Sinne von, dass Sie nacharbeiten müssen usw. Auch wenn das oftmals, das zeigt unsere Forschung, durchaus ein Problem ist, die Arbeitsbefreiung, tatsächlich in dem Sinne, dass nicht nachgearbeitet werden muss. Also, dass es eben keine zusätzliche Arbeitszeit im Betrieb bzw. in der Dienststelle ist. Genau, aber das ist ja sehr schön, dass Sie vor Ort die Möglichkeit einer Teilfreistellung haben, wie sie der Gesetzgeber nicht vorsieht.

THOMAS KETZMERICK. Dann kommen wir jetzt zum Thema Wirksamkeit der SBV-Arbeit. Denn es wurde schon angesprochen. Wir forschen am Zentrum für Sozialforschung zu Schwerbehindertenvertretungen. In der Pandemie hat sich als Ergebnis gezeigt, dass Schwerbehindertenvertretungen wirksam sind, dass nämlich in Betrieben mit SBV-Beteiligung behinderte, chronisch kranke und andere vulnerable Beschäftigte besser geschützt, aber auch besser inkludiert wurden. Dabei spielte neben der Beachtung von Beteiligungsrechten durch die Arbeitgeber auch das Engagement der SBV eine wichtige Rolle. Können Sie denn, Frau Jansen, von Erlebnissen berichten, bei denen Sie Ihre Arbeit als besonders wirksam und sinnvoll empfunden haben?

ANETT JANßEN. Ja, da gibt es diverse Beispiele. Also ich würde jetzt gerne mal ganz kurz auf die Pandemie eingehen. Gerade zu Beginn der Pandemie habe ich mich besonders dafür eingesetzt, dass erkrankte Kolleginnen und Kollegen während der Pandemie dauerhaft im Homeoffice bleiben konnten, damit eine Infektion zum Beispiel durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Arbeit im Großraumbüro vermieden werden konnte. Ich habe da auch regelmäßig Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen gehalten, die psychisch erkrankt sind, damit ich ein Gefühl dafür entwickle, ob eine soziale Vereinsamung vonstatten geht. Diese Wirksamkeit der SBV-Arbeit hängt oft vom eigenen Handeln ab. Eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Arbeitgeber, auch mit den Personalräten sowie mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist entscheidend, um Veränderungen zu bewirken und Barrieren abzubauen. Hierzu zählt auch eine transparente Kommunikation, die Vertrauen schafft und den Erfolg meiner eigenen Arbeit unterstützt. Wir hatten vor kurzem eine Ausbildungsstelle ausgeschrieben. Da hatten wir die Stellen schon besetzt. Und bevor wir die Stellenausschreibung rausnehmen konnten, hat sich noch eine junge Frau bei uns beworben, die schwerbehindert war. Ich habe mich dann dafür eingesetzt, obwohl die Stellen schon besetzt waren, und habe gesagt, lade sie einfach mal ein. Wir schauen uns die junge Dame mal an. Die junge Dame hat alle begeistert. Durch Beratung des Arbeitgebers haben wir das hinbekommen, dass sie on top bei uns anfängt, auch durch Leistungen, die beantragt werden können. Ich finde, das ist ein schönes Beispiel, wo man sehen kann. Ja, man kann etwas erreichen.

THOMAS KETZMERICK. Prima, das klingt gut. Sie haben von Homeoffice angesprochen, für vulnerable Beschäftigte als Schutzmaßnahme in der Pandemie. Da fällt mir auch ein anderes Ergebnis ein, dass das Homeoffice häufig zum Kontaktabbruch geführt hatte in der Betreuung. Können Sie das bestätigen?

ANETT JANßEN. Da würde ich gerne das nochmal wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Das ist abhängig, wie man selber handelt. Ich habe also regelmäßig Kontakt aufgenommen zu den Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, wenn das nicht passiert, ist auch die Vereinsamung oder auch aus diesem sozialen Zusammenhalt, das verändert sich. Das ist für alle Beteiligten nicht gut, wenn man sagt, derjenige bleibt nur noch im Homeoffice.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Was mich interessieren würde, wie sind Sie eigentlich dazu gekommen, sich als Vertrauensperson aufstellen zu lassen bei der Wahl? Also, was ist Ihre Motivation gewesen? Was ist heute Ihre Motivation, dieses Amt auszuführen?

ANETT JANßEN. Das ist eine sehr gute Frage. Meine Motivation hat sich aus meiner eigenen Betroffenheit entwickelt. Ich bin 1996 selbst erkrankt und habe damals vieles selbst regeln müssen. Dies war zum Zeitpunkt der Erkrankung eine sehr große Herausforderung für mich. Auch deshalb habe ich mich entschieden, mich aufstellen zu lassen und dieses Amt mit Leben zu füllen und die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Vielleicht hier eine Anmerkung. Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie in dem Fall selbst betroffen sind als schwerbehinderter Mensch und sich für das Amt der Vertrauensperson aufgestellt haben oder aufstellen lassen haben. Ich denke, hier an der Stelle ist es noch mal wichtig zu sagen, das ist gar nicht notwendig, dass man selbst betroffen ist. Eine Vertrauensperson kann durchaus auch ein Mensch sein, der selbst keine Beeinträchtigung hat. Das heißt, das Amt ist unabhängig davon, ob ich behindert bin oder nicht.

THOMAS KETZMERICK. Ist es denn nicht auch kompliziert? Braucht man nicht Wissensgrundlagen, um dieses Amt, diese Funktion auszuüben? Muss man da einen Lehrgang besuchen? Wie ist das bei Ihnen?

ANETT JANßEN. Ja, grundsätzlich ist es schon wichtig, dass man einen Grundlehrgang besucht und sich fortbildet. Da wird ganz viel von den Integrationsämtern angeboten. Was ich persönlich super finde, ist die Online-Fortbildung vom ZSH. Die besuche ich regelmäßig und da kann ich für mich auch selber ganz viele Dinge rausziehen, die ich für die tägliche Arbeit nutzen kann.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Das ist schön, dass Sie unsere Online-Fortbildungen erwähnen. Die bieten wir an für Schwerbehindertenvertretungen und hier ausschließlich für Schwerbehindertenvertretungen, weil das im Rahmen unseres Projektes „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ erfolgt. Das ist ein sperriger Titel, weswegen wir die sympathische Abkürzung ZIP-NATAR haben. Und wir freuen uns natürlich, wenn neue Schwerbehindertenvertretungen auf uns zukommen und an dieser Online-Fortbildung teilnehmen möchten.

THOMAS KETZMERICK. Ein anderes Ergebnis unserer Forschung war, dass der Anteil weiblicher Vertrauensleute zwar stark angewachsen ist, in den letzten zehn Jahren etwa, aber dennoch sind Frauen in manchen Branchen und Regionen noch deutlich unterrepräsentiert. Häufig sind die Vertrauensleute Männer und dort dann aber die Stellvertreterinnen Frauen quasi. Also anders gesagt, Frauen werden Stellvertreterinnen, aber selten Vertrauenspersonen. Können Sie das bestätigen? Woran liegt das möglicherweise und was könnte dagegen helfen?

ANETT JANßEN. Ich glaube, das liegt daran, dass Frauen sich zu oft einen Kopf darüber machen, was sie nicht können, dass sie kein Wissen haben und so weiter. Und ich glaube, es könnte helfen, wenn die Frauen aktiv angesprochen werden und wenn entsprechende Unterstützung und das richtige Handwerkszeug angeboten wird, Mut zuzusprechen und vielleicht auch aus Betroffenen Beteiligte machen.

THOMAS KETZMERICK. Und könnten Sie auf Basis dieser Überlegung einen konkreten Rat geben für Frauen, die darüber nachdenken, ob sie bei einer Wahl antreten sollten, aber sich das vielleicht nicht zutrauen?

ANETT JANßEN. Ich könnte Ihnen den Rat geben, mutig zu sein. Sie haben die einzigartige Gelegenheit, kontinuierlich dazuzulernen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Sie werden nicht nur ein tiefes Verständnis für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gewinnen, sondern auch wichtige Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Verhandlung und Konfliktlösung entwickeln. Durch diese Arbeit als SBV werden Sie nicht nur anderen helfen, sondern auch wertvolle Erfahrungen sammeln, die Sie in Ihrem eigenen Leben voranbringen werden. Ich finde, das ist auch wichtig, dies mal zu betrachten und sagen, wie entwickle ich mich weiter, und das als Chance zu sehen. Ich glaube, das ist in vielen Köpfen nicht drin, und deswegen war es mir wichtig, dies einfach zu erwähnen.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Das spielt ja eigentlich so ein bisschen in unsere letzte Frage. Sehen Sie Nachfolgeprobleme, insbesondere jetzt, wo wir an vielen Stellen vor einem Generationswechsel stehen, insbesondere auch in den Interessenvertretungen? Das betrifft ja nicht nur die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch durchaus Betriebs- und Personalrat. Sehen Sie dort Probleme in der Bereitschaft, sich als SBV aufzustellen oder grundsätzlich zur Wahl zu stellen?

ANETT JANßEN. Ja, ich sehe sehr wohl Probleme, aber ich glaube, das ist auch abhängig davon, wie die alte Generation wirklich auf die jungen Kolleginnen und Kollegen zugeht. Ich will jetzt nicht sagen, die an die Hand nehmen, aber das Wissen weitertragen und Mut zuzusprechen und dies einfach zu machen. Ich glaube wirklich, dass diese aktive Ansprache der Angelpunkt ist in der ganzen Sache. Auch wenn man nicht betroffen ist, was Sie ja vorhin schon erwähnt haben, kann man sich ja trotzdem als örtliche Schwerbehindertenvertretung aufstellen – das wissen, glaube ich, viele nicht. Und viele wissen gar nicht, was dahinter steckt. Deswegen glaube ich, ist es eine gute Lösung, dass die alte Generation wirklich rechtzeitig dafür sorgt, auch junge Kolleginnen und Kollegen an das Amt heranzuführen. Und vielleicht als Stellvertretung und vielleicht mal ein paar Sachen auch mal übergeben, dass man sich dann mal ein bisschen, ich sage mal, so austoben kann.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Ich finde, Thomas, das ist eigentlich ein ganz schönes Schlusswort. Hast du noch Fragen?

THOMAS KETZMERICK. Keine Fragen. Frau Jansen, Sie haben so viele schöne Gründe geliefert, SBV zu sein, dass ich fast selber Lust hätte. Unsere letzte Frage wäre ja gewesen, was Sie einem oder einer potenziellen Nachfolger oder Nachfolgerin auf die Frage sagen würden, warum es sich lohnt, SBV zu sein. Falls Sie hier noch etwas Zusätzliches sagen wollen, bitte schön.

ANETT JANßEN. Ich kann nur sagen, dass dieses Amt lohnend ist, und das nicht nur für Menschen, die du vertrittst, sondern es auch dir persönlich Zufriedenheit und positive Entwicklung bringen kann. Und du kannst dazu beitragen, das Bewusstsein für die Belange der erkrankten Menschen zu erhöhen und damit zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen. Und ich finde, auch gerade in dieser Zeit ist es wichtig, glaube ich, dies auch voranzubringen. Und wie gesagt, mir hat das geholfen für mich, für meine Weiterentwicklung, dieses Amt zu begleiten oder auch zu bekleiden. Und ja, ich bin dankbar dafür in vielerlei Hinsicht.

THOMAS KETZMERICK. Schön. Kurz gesagt, wer anderen hilft, hilft auch sich selber.

ANETT JANßEN. Genau.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Mit diesen Schlussworten möchten wir uns ganz herzlich von Ihnen verabschieden, Frau Jansen. Und vielen Dank, dass Sie uns heute über Ihre Arbeit erzählt haben.

ANETT JANßEN. Gerne.

THOMAS KETZMERICK. Danke auch von mir.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Das war eine neue Ausgabe des Podcasts Recht auf Teilhabe. Sie finden mehr Informationen zu unserem Podcast und auch zu unseren Themen auf der Website www.reha-recht.de und unserem Podcast sonst auch überall, wo es Podcasts gibt.