Folge 5: Barrieren überwinden – Die Kraft des Jobcoachings

Shownotes

Der Podcast zum Thema Jobcoaching diskutiert, wie Jobcoaching Menschen mit Behinderungen unterstützen kann, um Barrieren am Arbeitsplatz zu überwinden und die Arbeitsleistung zu verbessern. Jobcoaching umfasst verschiedene Bereiche wie Praktika, Qualifizierung, Ausbildung und Umschulung. Seit dem 1. Januar 2024 ist Jobcoaching gesetzlich als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben verankert. Studien haben gezeigt, dass Jobcoaching dazu beitragen kann, Arbeitsverhältnisse zu erhalten und die Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen zu sichern. Jobcoaching zielt darauf ab, eigene Lösungen zu entwickeln und einen Lern- und Entwicklungsprozess zu initiieren, sowohl bei Menschen mit Behinderungen als auch in ihrem betrieblichen Umfeld. Externe Jobcoachs arbeiten mit Menschen mit Behinderungen, Kolleginnen und Kollegen, Führungskräften und Arbeitgebern zusammen, um eine erfolgreiche Inklusion am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das Jobcoaching kann bis zu zwölf Monate dauern und wird von verschiedenen Rehabilitationsträgern finanziert. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Beantragung und Unterstützung.

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CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts Recht auf Teilhabe, der Podcast rund um Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe. Mein Name ist Cathleen Rabe-Rosendahl und neben mir sitzt wieder…

THOMAS KETZMERICK. …Thomas Ketzmerick. Wir sind Forschende am Zentrum für Sozialforschung. Unser Thema heute ist Jobcoaching. Dafür haben wir uns Dörte Busch eingeladen. Hallo Dörte.

DÖRTE BUSCH. Hallo ihr beiden.

THOMAS KETZMERICK. Dörte ist Professorin für Zivil- und Sozialrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Sie beschäftigt sich aus juristischer Perspektive mit den Regelungen zu Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Und nicht zuletzt ist Dörte auch Kollegin von uns beiden im Projekt Zugänglichkeit, Inklusion, Partizipation.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Okay, dann steigen wir doch gleich inhaltlich ein. Viele kennen den Begriff Coaching ja aus der Berufswelt oder aus dem Sport oder auch aus dem persönlichen Bereich. Gemeint ist da ja meist eine Begleitung oder Unterstützung von Menschen durch einen Coach, was zu Deutsch so viel wie Trainer oder Trainerin heißt, damit sich die Menschen weiterentwickeln können oder eigene Problemlösungen finden. Was ist denn nun das Besondere am Jobcoaching in unserem Zusammenhang, also im Teilhaberecht und warum sprechen wir heute darüber? Und vielleicht kannst du auch noch ein bisschen was dazu erzählen, welche Rolle das letztendlich hier im Teilhaberecht, im Arbeitsleben spielen kann.

DÖRTE BUSCH. Ja, das Jobcoaching soll eine viel größere Rolle in der Arbeitswelt spielen. Wir kennen es ja tatsächlich aus dem Sport, also kein Profifußballer ist ohne Coach. Und diese Idee soll eben auch übertragen werden auf Menschen mit Behinderungen, weil es kann schon passieren, dass die Behinderung Barrieren schafft am Arbeitsplatz und dass die Arbeit nicht mehr so funktioniert, wie sie sein soll, dass sie nicht mehr so zuverlässig erbracht werden kann oder die Selbstständigkeit, es stellt sich heraus, dass Menschen mit Behinderungen doch mehr Unterstützung brauchen. Was ich an dieser Stelle aber gleich sagen möchte, es geht nicht nur um den Arbeitsplatz. Also, es sind Menschen mit Behinderungen angesprochen, aber auch es geht um Praktikumsplätze, es geht um Qualifizierung, es geht um Ausbildung und es geht auch um Umschulung. Also, es ist die gesamte Bandbreite auch angesprochen, die die Arbeitswelt bietet. Das Besondere ist und deswegen sprechen wir ja heute auch darüber, das Jobcoaching ist neu in das Gesetz gekommen und zwar seit 1. Januar 2024. Also das ist noch ein ganz brandneues Instrument, was wir dazugekommen haben und das ist darauf zurückzuführen, dass wir das Jobcoaching eigentlich schon haben für Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Aber es wird zu wenig nachgefragt. Es ist für alle Beteiligten nicht präsent genug, dass man das eben auch nutzen kann für Menschen mit Behinderungen. Wir haben es bereits drin als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, aber es soll eben verstärkt werden. Wir hatten ein Projekt von der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst, Hildesheim, und diese Hochschule hat mit verschiedenen Beteiligten ein Forschungsprojekt durchgeführt und es hat sich herausgestellt, es gibt das Jobcoaching und in 80 Prozent der Fälle, in denen ein Jobcoach tätig war für den Menschen mit Behinderungen, konnte eben auch das Arbeitsverhältnis gehalten werden. Es konnte umgebildet werden und somit auch die Beschäftigung für den Menschen gesichert werden.

THOMAS KETZMERICK. Gibt es denn eine besondere Zielgruppe des Jobcoachings oder können alle das bekommen?

DÖRTE BUSCH. Ja, also die Zielgruppe sind die Menschen mit Behinderungen, die unter das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fallen, nämlich unter das Sozialgesetzbuch 9. Aber wichtig ist zu sehen, es ist als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben konzipiert und zwar für alle Menschen mit Behinderungen. Im § 49 ist die Zielgruppe nicht eingegrenzt auf Menschen mit Schwerbehinderung. Darauf muss man nochmal achten, wenn wir später darüber sprechen, wer erbringt das Jobcoaching, wer zahlt dafür. Aber im Grundsatz können alle Menschen mit Behinderung diese Leistung nachfragen.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Bevor wir zur Frage Wer finanziert das eigentlich? und Wie kann so eine Beantragung aussehen? kommen, würde ich ganz gerne nochmal generell fragen, was passiert eigentlich im Rahmen des Jobcoachings? Vielleicht hast du ein ganz praktisches Beispiel, was so ein bisschen illustrieren könnte, wie so etwas im Betrieb, in der Praxis aussehen kann.

DÖRTE BUSCH. Das Jobcoaching dient dazu, dass eigene Lösungen entwickelt werden. Also, es soll einen Lern- und Entwicklungsprozess initiieren und gestalten und zwar bei dem Menschen mit Behinderungen, aber auch in seinem gesamten betrieblichen Umfeld zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen und auch den Führungskräften. Es gibt ein sehr plastisches Video des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und da kann man das sehr schön nachvollziehen. Dort ist eine Pflegeperson, die natürlich Menschen in einer besonderen Wohnform pflegt. Und bei pflegenden Personen, die benötigen ja auch Medikamente. Und Medikamente sind lebenswichtig, und wenn sie nicht richtig eingenommen werden, kann das natürlich auch eine Lebensgefahr darstellen. Insofern muss das schon ganz zuverlässig auch verabreicht werden. Und diese Person ist eben unsicher in ihrer Arbeit und hat Sorge, wenn ein neuer Medikamentenplan kommt, dass er auch genau die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit auch der richtigen Person eben gibt. Und dabei hat in dieser Konstellation ein Jobcoach geholfen, diese Tätigkeit einzuüben, genau die einzelnen Schritte durchzugehen, was muss die Person machen, die Medikamente raussuchen, genau sortieren. Und mit ihr zusammen ist sie hingegangen zu der pflegenden Person und sie haben gemeinsam die Medikamente verabreicht und zwar so lange, bis eben der Mensch mit Behinderungen das selbst machen konnte, selbst sicher war und so die Aufgabe wieder selbstständig und auch zuverlässig wahrnehmen konnte. Und das ist eben der große Vorteil, dass der Jobcoach eben mit der Person zusammenarbeitet, und wenn man das so ein bisschen von der Zeit einordnet, dann ist der Jobcoach ungefähr 80 Prozent seiner Zeit mit dem Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz, am Ausbildungsplatz unterwegs und versucht alle Schritte durchzugehen, einzuüben, auch neu zu gestalten, wenn Arbeitsabläufe verbessert werden können, dass das eben auch mit dem Menschen mit Behinderungen gemacht wird. Aber das ist nicht allein das Ziel des Jobcoachings, weil es geht ja um den betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozess. Der Jobcoach ist eben auch dazu da, mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen zu schauen, wie kann die Arbeit gestaltet werden, wie können auch Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Und das allein reicht auch nicht, sondern der Mensch mit Behinderungen hat natürlich auch einen Chef oder eine Chefin, und die Führungskräfte gehören eben auch mit dazu und letztlich der Arbeitgeber. Also, alle sollen gemeinsam schauen, wie kann die Arbeit gestaltet werden, dass der Mensch mit Behinderungen eben selbstständig und zuverlässig seine Arbeit wieder bewältigen kann.

THOMAS KETZMERICK. Das klingt interessant. Welche Anlässe und welche weiteren Ziele gibt es denn für ein Jobcoaching?

DÖRTE BUSCH. Es gibt ganz vielfältige Anlässe für das Jobcoaching und das, was ich jetzt sage, das ist auch gar nicht abschließend gemeint. Also alle Fragen rund um den Arbeitsplatz, wenn es Probleme gibt, die auf die Behinderung zurückzuführen sind, sind Anlass genug, über das Jobcoaching nachzudenken. Zum Beispiel, wenn jemand eine längere Zeit arbeitsunfähig und krank war, kann das durchaus ein Grund sein, für den Wiedereinstieg das Jobcoaching zu nutzen oder wenn es neue Aufgaben gibt und eben der Mensch mit Behinderung hier eingearbeitet werden soll und dabei durch einen Jobcoach unterstützt werden kann. Das gilt allgemein nicht nur für Einarbeitung, sondern auch wenn es neue Aufgaben in einem Arbeitsverhältnis gibt. Auch hier kann der Jobcoach unterstützen. Es geht auch bei innerbetrieblicher Umsetzung oder – das ist ganz wichtig – wenn eine Person einen Arbeitsplatz hat oder Ausbildungsplatz und die Behinderung lässt die Arbeitsleistung sinken, also der Mensch ist nicht mehr voll arbeitsfähig, wie er es bisher war, auch dann ist es eben angezeigt, ein Jobcoaching zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist, für den wir es auch einsetzen können, wenn Menschen aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen oder eben auch aus der Schule kommen und in die Ausbildung wechseln oder auf den Arbeitsmarkt gehen wollen. Auch dann kann Jobcoaching durchaus eine sehr gute Maßnahme sein, um hier die Person eben auch zu begleiten. Das wird auch deutlich, wenn ich das nochmal etwas konkretisiere, welche Kompetenzen bei Menschen mit Behinderung gestärkt werden sollen, und dass diese Kompetenzen eben auch in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen und den Führungskräften geschult werden sollen. Es geht zum Beispiel um Kompetenzen, die die Arbeitsplanung betreffen, die Konzentration, die Aufmerksamkeit, auch bestimmte wichtige Arbeitsschritte in dem Arbeitsprozess. Es geht aber auch darum, die sozialen Kompetenzen zu stärken, also dass auch die Person mit Behinderung sich stärker durchsetzen kann, dass sie auch kritikfähig ist und darüber nachdenkt, kann sie es ändern oder braucht sie dafür Unterstützung. Es geht aber auch um Ausdauer, um Ordnungsbereitschaft, manchmal eben auch um Pünktlichkeit. Und Selbstständigkeit kann durchaus eben auch beeinträchtigt sein durch die Behinderung, dass hier wieder die Person gestärkt wird und dass sie auch zum Beispiel die Verantwortung für ihre Tätigkeit in vollem Umfang übernehmen kann.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Ich finde hier sehen wir auch ganz schön den Gedanken beim Coach oder was wir ganz am Anfang gesagt haben, dass es den Coach-Begriff ja durchaus noch in anderen Bereichen des Lebens gibt und genauso dieser Empowerment-Gedanke, den du gerade herausgearbeitet hast, also sich auch seiner eigenen Kompetenzen bewusst zu sein. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt dieses Jobcoachings. Du hattest gerade gesagt, dass ein Jobcoaching zum Beispiel auch in Frage kommt nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Und da dachte ich gerade, kann das denn eigentlich auch eine Maßnahme sein, die im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements aufkommen könnte? Oder wäre das eine Möglichkeit, ein solcher Anlass, wo das Jobcoaching eine Rolle spielen kann? Was im Prinzip ein spezieller Punkt der eigentlich allgemeinen Frage ist, wer kann denn eigentlich so ein Jobcoaching initiieren?

DÖRTE BUSCH. Im Grunde ist das Jobcoaching auch eine gute Maßnahme im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Also es ist überhaupt gar nicht festgeschrieben, dass es alleinstehend durchgeführt werden muss. Das ist der Vorteil. Es kann nur das Jobcoaching an sich als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt werden. Aber es kann mit allen anderen Maßnahmen kombiniert werden. Und da steht natürlich das betriebliche Eingliederungsmanagement mit im Vordergrund, wenn es eben um eine längere Arbeitsunfähigkeit geht und die Unsicherheit eben auch bei den Menschen mit Behinderungen steigt, wieder zurückzukommen an den Arbeitsplatz, der sich möglicherweise, wenn es eine längere Zeit der Abwesenheit war, auch von den Tätigkeiten verändert hat. So dass hier auf jeden Fall auch Unterstützung und Begleitung angezeigt ist. Und das ist auch der Vorteil des Jobcoachings, weil das ist ja eine externe Person in aller Regel. Und der Jobcoach hat eben auch die Aufgabe, sich mit den Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen und mit den Führungskräften und dem Arbeitgeber. Also das ist im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement also sehr gut angesiedelt mit dieser Breite des Jobcoaches. Und an dieser Stelle möchte ich gleich einmal in den Betrieb näher hineinschauen. Wir haben ja noch mehr als nur die Kolleginnen und Kollegen und den Arbeitgeber, sondern wenn es nämlich eine Schwerbehindertenvertretung gibt, spielt sie auch eine große Rolle. Nämlich die Schwerbehindertenvertretung ist ja die Verbindungsperson zu den Menschen mit Behinderungen und auch im Betrieb, so dass hier die Schwerbehindertenvertretung genauso ihre Kompetenz einbringen kann, vermitteln kann, hier ein Jobcoaching nachzufragen.

THOMAS KETZMERICK. Wer kann denn coachen? Ist Jobcoach ein Beruf oder wie wird das organisiert? Du hast gesagt, eine externe Person coacht in der Regel.

DÖRTE BUSCH. In der Regel sind das externe Personen. Wir haben die Konstellation, dass zum Beispiel der Integrationsfachdienst auch das Jobcoaching mit übernimmt. Hier müssen wir schauen, in aller Regel haben wir eine Zweiteilung. Wir haben Fachexperten, die eben mit dem Menschen mit Behinderung eben auch mitarbeiten und mit ihm Tätigkeiten übernehmen. Das ist auch das Besondere, dass sie mitarbeiten. Das bedeutet eben auch, dass wir in aller Regel wirklich Personen brauchen, die auch ein Verständnis von der Tätigkeit des Menschen mit Behinderung haben. Also Stichwort Fachkräfte. Wir haben eine zweite Gruppe der Jobcoaches, die eben zum Beispiel aus dem Bereich der sozialen Arbeit kommt und hier einen sozialwissenschaftlichen Hintergrund aufweist. Also zwei verschiedene Möglichkeiten. Was verlangt wird, zum Beispiel von den Integrationsämtern, dass sie tatsächlich eine Qualifizierung als Jobcoach haben. Also, das kann nicht irgendeine Person sein, sondern es soll wirklich eine Person sein, die entsprechend qualifiziert ist, von der sichergestellt wird, dass sie diese Aufgaben, diese vermittelnden Aufgaben im Betrieb wahrnehmen kann.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Okay. Vielen Dank erstmal für die Ausführung. Ich denke, das ist jetzt uns relativ klar, wie so etwas aussehen kann. Mir stellt sich jetzt die Frage, wer finanziert das eigentlich? Also an wen wende ich mich? Wo stelle ich einen Antrag? Und letztendlich auch, wie lange kann ich so ein Jobcoaching in Anspruch nehmen?

DÖRTE BUSCH. Das Jobcoaching kann bis zu zwölf Monaten dauern. Das Projekt, das ich angesprochen hatte von der Hochschule Hildesheim, das ist das sogenannte Jade-Projekt. Dort hat sich abgezeichnet, dass ein Jobcoaching um die acht Monate dauert. Und dann war eben auch in 80 Prozent der Fälle das Ziel erreicht, die Tätigkeit zu erhalten. Zuständig für das Jobcoaching sind ganz verschiedene Rehabilitationsträger. Und hier muss man auch nochmal unterscheiden, sind es Menschen mit Behinderungen oder sind es Menschen mit einer Schwerbehinderung. Menschen mit Behinderungen können das Jobcoaching in aller Regel bei der Rentenversicherung nachfragen als eine Teilhabeleistung. Die Unfallversicherung ist ebenfalls dafür zuständig und natürlich auch die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit bietet das Jobcoaching auch für Menschen ohne Behinderungen an. Und zwar ist das eine Maßnahme, es gibt einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem Recht der Arbeitsförderung und auch nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das ist aber ein anderer Zuschnitt. Was wir hier besprechen, ist eben ganz zugeschnitten auf Menschen mit Behinderungen. Und das ist eine andere Maßnahme und auch eine andere Finanzierung von der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcoaching, wie wir es bisher beobachtet haben, wurde in aller Regel von Integrations- bzw. Inklusionsämtern erbracht. Und die Inklusionsämter sind ja zuständig für Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Menschen. Also hier ist der Kreis der berechtigten Personen nochmal eingegrenzt. Und Menschen mit Schwerbehinderung können das über ihre Schwerbehindertenvertretung initiieren. Sie können sich direkt ans Integrationsamt wenden und so ein Jobcoaching nachfragen. Und nochmal ergänzend, alle anderen Menschen mit Behinderungen können dieses Jobcoaching eben auch bei der Rentenversicherung nachfragen, wenn dafür Bedarf besteht.

THOMAS KETZMERICK. Das sind ja vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung auch und zur Beantragung und zur Hilfe bei der Beantragung.

CATHLEEN RABE-ROSENDAHL. Es gibt viele Möglichkeiten, sich weiter zu informieren. Insbesondere bietet hier das Internet eine Möglichkeit. Und empfehlen können wir hier die wirklich informative Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung sowie das Projekt Jade, was ja Frau Busch vorhin schon mal vorgestellt hat, der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim. Dort finden sich sehr viele schöne Beispiele, wie so ein Jobcoaching aussehen kann und kann vielleicht auch Inspirationen für Ideen für den eigenen Betrieb oder die Dienststelle bieten. Die Links zu den Websites und weitere Informationen finden Sie auf jeden Fall in den Shownotes.

THOMAS KETZMERICK. Vielen Dank für diesen interessanten Vortrag zum Thema Jobcoaching, Dörte.

DÖRTE BUSCH. Vielen Dank an euch beide. Das hat mir Spaß gemacht. Bis bald.

THOMAS KETZMERICK. Das war unser Podcast Recht auf Teilhabe. Der Podcast rund um Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe. Unseren Podcast finden Sie auf der Seite www.reha-recht.de und überall, wo es Podcasts gibt.