Folge 7: Was ist eine Teilhabeplanung?

Shownotes

Marianna Kussler interviewt Lea Mattern und Dr. Tonia Rambausek-Haß zum Thema Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen von der Humboldt-Universität zu Berlin erklären in einfacher Sprache, was eine Teilhabeplanung ist und welche Rechte und Pflichten Menschen mit Behinderungen haben. Sie führten 2023 unter der Leitung von Prof. Dr. Gudrun Wansing eine qualitativ-explorative Studie zur Partizipation an der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung aus Sicht der Menschen mit Behinderungen durch. Über die Ergebnisse berichten sie in Folge 8.

Das Projekt ZIP – NaTAR Diese Podcastfolge ist im Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR) der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Kooperationspartner entstanden – gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

Weitere Informationen über das Projekt ZIP – NaTAR Weitere Informationen zum HU-Team

Weitere Informationen

Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum gesamten Prozess der Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen der BAR (alle Reha-Träger) zum Prozess der Rehabilitation

Angebote Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Welcher Reha-Träger ist zuständig? Zuständigkeitsnavigator

Teilhabeverfahrensbericht

Fachbeitrag zur Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung:

Mattern, Peters, Rambausek-Haß: Zur Umsetzung der Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung – Forschungsstand; Beitrag D5-2023 unter www.reha-recht.de; 25.04.2023

Studie zum Budget für Arbeit

Beiträge in Leichter Sprache zur Studie zum Budget für Arbeit:

Fachbeitrag zum Budget für Ausbildung:

Mattern, Rambausek-Haß: Zwei Jahre Budget für Ausbildung – Was wir wissen und was nicht; Beitrag D9-2022 unter www.reha-recht.de; 10.05.2022

Betanet/ Widerspruch im Sozialrecht

Video zum Vortrag beim Stammtisch. Forschung. Leicht.: Mit-bestimmen bei der Teilhabe-Planung

Transkript anzeigen

MARCO. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge vom Podcast „Recht auf Teilhabe, der Podcast rund um Inklusion, Reha und Teilhabe“.

MARIANNA KUSSLER. Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts Recht auf Teilhabe. Die heutige Folge heißt „Was ist eine Teilhabeplanung?“ Mein Name ist Marianna Kussler. Ich bin studentische Hilfskraft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Heute spreche ich mit den beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Lea Mattern und Tonia Rambausek-Haß, ebenfalls von der Humboldt-Universität. Wir versuchen in unseren Folgen möglichst verständlich zu sprechen. Stellt euch doch gerne mal kurz vor.

TONIA RAMBAUSEK-HAß. Ja, danke, Marianna, für die einleitenden Worte. Mein Name ist Tonia Rambausek-Haß. Ich bin Soziologin und habe zur UN-Behindertenrechtskonvention promoviert bzw. meine Doktorarbeit zu dem Thema geschrieben und ich arbeite zusammen mit Lea Mattern im Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“. Die Leitung hat Gudrun Wansing und die Projekt-Webseite findet ihr in den Show-Notes. Das sind Beschreibungen, die man unter der Folge finden kann. Und das, was wir hier sprechen, kann man auch noch mal nachlesen als Transkript, das ist auch dann auf der Seite, wo der Podcast veröffentlicht wird, zu finden. In unserem Projekt geht es um Teilhabe an Arbeit und wie diese möglichst langfristig gelingen kann und in dem Projekt sind auch noch weitere Podcast-Folgen entstanden.

LEA MATTERN. Ja, ich bin Lea Mattern und Betriebswirtin und Rehabilitationspädagogin. Ich bin noch mit meiner Doktorarbeit beschäftigt, in der es um die Biografien von Menschen mit Behinderungen geht, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Und der Schwerpunkt liegt hier vor allem auf dem Bereich des Arbeitslebens. In unserem Projekt untersuchen wir zusammen mit anderen Universitäten das Rehabilitations- und Teilhaberecht. Und unsere Ergebnisse gibt es auch auf unserer Internetplattform, dem sogenannten Diskussionsforum, und die haben wir natürlich auch in den Show-Notes verlinkt. Ein Ziel von dem Projekt ist, dass noch mehr Menschen über unsere Ergebnisse informiert werden. Und dazu dient unter anderem eben auch dieser Podcast. Ja, wer gehört eigentlich zu unseren Partnern? Also, das ist zum einen die Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg, dann das Zentrum für Sozialforschung in Halle und die Universität Kassel in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation.

MARIANNA. Alles klar, danke! Ihr meintet ja, ihr forscht unter dem Thema Teilhabeplanung. Damit alle Zuhörenden unter uns hier verstehen, was damit gemeint ist; was ist überhaupt eine Teilhabeplanung und wann wird eine Teilhabeplanung überhaupt gemacht?

TONIA. Genau, eine Teilhabeplanung wird dann gemacht, wenn mehrere Leistungen beantragt werden oder wenn mehrere Träger zuständig sind für diese Leistungen. Also, zum Beispiel, wenn jemand einen Rollstuhl braucht und einen Fahrdienst, und wenn mehrere Träger zuständig sind, wie zum Beispiel die Eingliederungshilfe oder das Integrationsamt. Und dann wird ein Teilhabeplan erstellt, das heißt, es wird ein Plan gemacht, mit welchen Mitteln die Teilhabe gelingen kann. Und in dem Teilhabeplan wird dann festgehalten, welchen Bedarf der Mensch hat, also zum Beispiel welche Hilfsmittel er benötigt, oder welche Art von Unterstützung, welche Teilhabeziele er hat, welche Träger dann zuständig sind, und welche Leistungen er bekommen soll.

MARIANNA. Danke, Tonia. Kannst du mir vielleicht noch mal an einem Beispiel das Ganze erklären?

TONIA. Ja, wir haben das Beispiel von Max Schmidt. Max Schmidt hat eine Gehbeeinträchtigung und er möchte nicht mehr in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Und er lässt sich bei der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung beraten und möchte im Budget für Arbeit arbeiten. Und er braucht aufgrund seiner Gehbeeinträchtigung und noch anderer gesundheitlichen Einschränkungen einen Fahrdienst. In den Show-Notes findet ihr Hinweise, wie ihr die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung finden könnt.

MARIANNA. Und wie geht es dann weiter, wenn die Zuständigkeit geklärt wurde?

TONIA. Nachdem geklärt wurde, welches Amt für Max‘ Antrag eigentlich zuständig ist, muss dieses Amt recht zeitnah eine sogenannte Bedarfsermittlung machen. Früher hieß das Hilfeplanung und auch in unserer Studie sprechen wir von Hilfeplanung, also nutzen wir dieses Wort, weil das Wort Bedarfsermittlung nicht so gut verstanden wurde, so unsere Erfahrung. Die Bedarfsermittlung findet vor der Teilhabeplanung statt. Ich komme erst mal dazu, was ist eine Bedarfsermittlung? Die Bedarfsermittlung soll klären, ob bei Max eine Beeinträchtigung vorliegt und welchen Bedarf Max hat und ob er vielleicht noch weitere Bedarfe hat, neben dem Budget für Arbeit und dem Fahrdienst. Ja, und hier hat jedes Bundesland tatsächlich sein eigenes Instrument und mit diesem Instrument wird dann die Bedarfsermittlung durchgeführt. Und hierbei wird Max dann zum Beispiel auch gefragt, wie er wohnen möchte, wie er arbeiten möchte oder auch, was er in der Freizeit machen möchte und welche Unterstützung er dabei möglicherweise braucht. Am Ende ist es so, dass der Teilhabeplaner bzw. die Teilhabeplanerin, mit Max Teilhabeziele formuliert und diese werden dann regelmäßig überprüft, zum Beispiel alle zwei Jahre. Und am Ende wird dann noch überlegt, welche Leistungen für die Bedarfe von Max ganz konkret in Frage kommen.

MARIANNA. Vielen Dank, Lea. Könnt ihr mir jetzt vielleicht noch mal erklären, was passiert, wenn der Bedarf ermittelt wurde?

TONIA. Ja, also wenn wie in Max‘ Fall verschiedene Leistungen in Frage kommen, also das Budget für Arbeit und der Fahrdienst und eventuell auch verschiedene Träger, dann muss eine Teilhabeplanung gemacht werden. Und die soll so gemacht werden, dass es so ist, als ob die Leistungen nur von einem Amt kommen. Also, da sagt man auch Leistungen „wie aus einer Hand“. Max muss dann beteiligt werden an der Teilhabeplanung, das heißt, mit ihm muss gesprochen werden, er muss über sich Auskunft geben, er muss Unterlagen einreichen und er kann auch eine Teilhabeplankonferenz vorschlagen. Also, das kann auch vom Träger vorgeschlagen werden, zum Beispiel von der Eingliederungshilfe. Und das passiert immer dann, wenn eben besonderer Klärungsbedarf besteht. Also, wenn es viel zu besprechen gibt über die Teilhabeleistungen. Und der Mensch mit Behinderung muss aber zustimmen, wenn der Leistungsträger eine Teilhabeplankonferenz vorschlägt. Und der Mensch mit Behinderung kann auch sagen, er möchte, dass noch weitere Einrichtungen oder Dienste teilnehmen, also zum Beispiel ein Pflegedienst oder jemand von der Werkstatt oder ähnliches. Er kann auch eine Vertrauensperson mitnehmen und er kann sich auch vertreten lassen, wenn er nicht persönlich an der Teilhabeplankonferenz teilnehmen kann oder möchte.

MARIANNA. Und wie geht es dann weiter, nachdem dieser Teilhabeplan erstellt wurde?

LEA. Ja, dann wird über die Leistungen entschieden und hier gibt es unterschiedliche Fristen, je nachdem, wie die Teilhabeplanung so verläuft. Also, wenn kein Gutachten erforderlich ist, um zum Beispiel zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Und wenn keine weiteren Ämter beteiligt sind und es keine Konferenz gibt, dann haben die Ämter drei Wochen Zeit für die Entscheidung, also drei Wochen Zeit ab dem Tag, an dem der Antrag beim Amt angekommen ist. Wenn allerdings eine Konferenz stattfindet, dann haben die Ämter zwei Monate Zeit. Dann erstellt das Amt einen Bescheid, in dem es die Leistung bewilligt oder ablehnt. Und für Max könnte zum Beispiel das Budget für Arbeit bewilligt werden, aber möglicherweise nicht die Kosten für den Fahrdienst, die könnten abgelehnt werden. Und hier hätte Max die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einzulegen und dann im letzten Schritt auch gegen die Entscheidung zu klagen. Wenn die Leistungen befristet sind, dann muss Max rechtzeitig vor Fristablauf einen Folgeantrag stellen und dann beginnt dieser ganze Prozess, den wir gerade erläutert haben, von vorne.

MARIANNA. Warum ist diese Beschäftigung mit dem Thema gerade jetzt so wichtig? Oder anders vielleicht gefragt, warum ist das Thema gerade so aktuell? Könntest du mir was dazu sagen, Tonia?

TONIA. Ja, für uns war der Anlass, uns damit zu beschäftigen, die sogenannte BTHG-Reform, also die Änderung im Sozialrecht durch das Bundesteilhabegesetz. Das Gesetz ist 2017 in Kraft getreten und es wurde zum Beispiel geändert, dass jetzt ein Reha-Antrag ausreichen soll, also ein Antrag auf Teilhabeleistungen, auch wenn es verschiedene Leistungen sind oder verschiedene Träger eingebunden sind, um einfach zu vermeiden, dass verschiedene Träger Gutachten einfordern oder Gutachten beauftragen. Also diese sogenannten Mehrfach-Begutachtungen sollen vermieden werden. Und es ist auch wichtig, dass Leistungen personenzentriert erbracht werden sollen. Das heißt, es geht nicht mehr danach, welche Leistungen werden sowieso schon angeboten von Einrichtungen, sondern welche Leistungen brauchen die Menschen mit Behinderung wirklich. Und um das rauszufinden, soll eine umfassende, individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gemacht werden. Das heißt, es muss genau geprüft werden, welche Teilhabeleistungen braucht genau dieser Mensch, um seine Teilhabeziele zu erreichen. Und Menschen mit Behinderung sollen mehr beteiligt werden an der Bedarfsermittlung, sie sollen auch ihre Leistungen selbst beantragen, was auch möglicherweise eine Herausforderung sein kann. Und dann ist eben auch Unterstützung notwendig.

MARIANNA. Wie kam es jetzt zu eurer Studie?

LEA. In unserer letzten Studie zur Umsetzung des Budgets für Arbeit gab es einen Fall, wo es für die Ämter besonders herausfordernd war, zu klären, wer eigentlich für eine bestimmte Leistung zuständig ist. Und hier hat sich das tatsächlich über mehrere Monate hingezogen, weil nicht klar war, wer die Leistung übernimmt, wer sie finanziert. Und das hat natürlich auch dazu geführt, dass das Arbeitsverhältnis nicht angetreten werden konnte, bzw. das Budget zunächst nicht in Anspruch genommen werden konnte. Der Link zu der Studie, den haben wir auch in den Show-Notes hinterlegt. Genau. Im Zusammenhang mit der Studie, von der ich gerade gesprochen habe, haben wir uns dann die Frage gestellt, wie Menschen mit Behinderung eigentlich den Antragsprozess erleben. Und inwiefern sie eigentlich wirklich gefragt werden, welche Leistungen sie benötigen, gerade auch vor dem Hintergrund der genannten Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz, weil sie ja mehr beteiligt werden sollen. Uns fiel auf, dass es dazu bisher kaum Studien gibt, wie Menschen mit Behinderung an der Bedarfsermittlung beteiligt werden und wie sie diese Beteiligung selbst auch sehen. Und das hat uns zu unserer aktuellen Studie geführt, in der wir uns genau die Frage stellen, wie Menschen mit Behinderung eigentlich ihre Beteiligung an der eigenen Bedarfsermittlung einschätzen und wie sie die Bedarfsermittlung erleben und wie es eigentlich um die Barrierefreiheit steht und um die Unterstützung während des gesamten Prozesses.

TONIA. Genau, und uns ist auch aufgefallen, das aus den Daten herauszulesen, dass es sehr wenige Teilhabepläne gibt und dass auch sehr wenige Teilhabeplankonferenzen durchgeführt werden. Also zum Beispiel kann man das nachlesen im Teilhabeverfahrensbericht. Und aus 2022 sind die Zahlen so, zum Beispiel beim Träger der Eingliederungshilfe, dass nur bei 1% der Anträge ein Teilhabeplan gemacht wird und nur bei 0,3% der Anträge eine TeilhabeplanKonferenz. Also, es sind sehr wenige Möglichkeiten der Beteiligung für Menschen mit Behinderung.

MARIANNA. Also, euch ist in eurer letzten Studie das Thema aufgefallen und ihr wolltet euch etwas mehr damit auseinandersetzen. Wie seid ihr jetzt bei dieser Forschung vorgegangen für diese neue Studie?

LEA. Um mehr über das Erleben der Beteiligung im Rahmen der Bedarfsermittlung herauszufinden, haben wir ein Gruppeninterview mit sechs Personen und fünf Einzelinterviews mit Menschen mit Behinderung geführt. Bei den Einzelinterviews war es so, dass auch eine Betreuerin dabei war bei einem. Woher kamen die Menschen, die eigentlich teilgenommen haben an unserer Studie? Die kamen aus sieben Bundesländern, zum Beispiel aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Besonderheit der Studie ist, dass Menschen mit Behinderung an einzelnen Schritten im Forschungsprozess beteiligt werden. Diese Gruppe aus Menschen mit Behinderung, die beteiligt werden, nennen wir Referenzgruppe und sie besteht aktuell aus drei Personen. Und diese Referenzgruppe unterstützt uns bei der Suche nach Interviewpartnerinnen und auch bei Fragen der Barrierefreiheit und auch bei der Gestaltung der Fragen für die Interviews selbst. Und in den Fragen für die Interviews, zum Beispiel verwenden wir nicht das Wort Bedarfsermittlung. Das haben wir nämlich ersetzt durch einen weniger sperrigen Begriff und vielleicht möglicherweise besser verständlichen Begriff, nämlich den Begriff der Teilhabeplanung. Auch wenn das, wie wir jetzt gelernt haben, zwei unterschiedliche Dinge sind. Die Bedarfsermittlung erfolgt vor der Teilhabeplanung. Dennoch war es verständlicher. Und ja, mit der Referenzgruppe haben wir auch Ergebnisse diskutiert und daraus ist jetzt auch eine gemeinsame Podcastfolge entstanden, mit dem Titel „Komm raus aus deinem Schneckenhaus!“ und die könnt ihr ebenfalls hier hören.

MARIANNA. Vielen Dank. Dann können wir uns auf jeden Fall gespannt auf die Folge mit der Referenzgruppe freuen. In der nächsten Folge wird es weitergehen, dass Tonia und Lea uns die Ergebnisse ihrer Studie zum Erleben der Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Bedarfsermittlung vorstellen. Hier nochmal einen vielen Dank für das Gespräch und auch an alle, die zugehört haben. Bis zum nächsten Mal.

LEA. Danke auch Dir natürlich, Marianna, dass du dabei warst und für deine Fragen.

TONIA. Vielen Dank.

MARCO. Das war unser Podcast „Recht auf Teilhabe. Der Podcast rund um Inklusion, Reha und Teilhabe“. Unseren Podcast finden Sie auf unserer Projektwebseite unter www.reha-recht.de und überall, wo es Podcasts gibt.